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rund um die Immobilie.
Sie finden uns direkt in Bamberg,
Laubanger 17a, Erdgeschoss (Ärzte- und Dienstleistungszentrum). Parkmöglichkeiten auf dem Anwesen.
In den meisten Fällen werden sich Verkäufer und Käufer Provision paritätisch teilen
Information zu möglichen Auswirkungen auf Immobilieneigentum
in Folge der Corona-Pandemie
Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Michael Dickel, Inhaber von DICKEL Immobilien, informiert über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, dessen Kern darin liegt, dass die Käufer- und Verkäuferprovision wechselseitig begrenzt sind. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:
Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Darin legen sie auch die Höhe der zu zahlenden Provision fest, wenn das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung verkauft wird. Auch mit den potenziellen Käufern wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Kern liegt hierbei darin, dass mit den Käufern keine andere Höhe der Provision vereinbart werden kann als mit dem Verkäufer. Die Provisionshöhen müssen identisch sein.
Eine weitere Möglichkeit beinhaltet, dass nur mit dem Verkäufer ein Maklervertrag geschlossen wird, der Makler somit alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers ist. Da aber auch der Käufer einen Vorteil von der Vermittlungsleistung des Maklers hat, kann sich dieser verpflichten, einen Teil der Provision zu übernehmen. Die Höhe des Anteils ist gesetzlich auf maximal 50 Prozent begrenzt. Der Käufer muss dies nur übernehmen, wenn er sich hierzu bereit erklärt hat und der Verkäufer oder Makler nachgewiesen hat, dass der Verkäuferanteil gezahlt wurde.
Letztlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer die Provision alleine zahlt, ohne dass es zu einer Beteiligung durch den Käufer kommt, was das dritte Modell darstellt. Auch in diesem Fall ist der Makler einseitiger Interessensvertreter des Verkäufers.
„Welches Modell das Beste ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es ist aber anzunehmen, dass die Doppeltätigkeit mit der paritätischen Teilung am häufigsten gewählt wird, da sie sich in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten bewährt hat, weil sie am fairsten ist. Schließlich profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von den professionellen Leistungen, die der Makler anbietet“, sagt Michael Dickel.
Dem Gesetzgeber ging es bei der Regelung darum, insbesondere Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu entlasten, sofern es sich bei ihnen um Verbraucher handelt. Aus diesem Grund gilt die Regelung nicht bei Mehrfamilienhäusern, wozu auch Zweifamilienhäuser zählen. Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ebenfalls ausgenommen. Bei diesen Objekten kann sich auch weiterhin der Käufer verpflichten, die Provision alleine oder überwiegend zu übernehmen.
Die Politik sollte es laut Michael Dickel jedoch nicht versäumen, weitere Hürden für den Eigentumserwerb abzubauen: „Für Käufer ist es zweifellos eine Entlastung, wenn sie nun keinesfalls die gesamten Maklerkosten allein tragen müssen. Allerdings würden andere Maßnahmen, etwa die Entfristung des erfolgreichen Baukindergelds, einen deutlich größeren Beitrag zur Eigentumsförderung in Deutschland leisten. Die größte Hürde beim Erwerb von Wohneigentum ist die Grunderwerbsteuer, die gesenkt werden oder für Erstkäufer am besten ganz abgeschafft werden sollte.“
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Sehr verehrte Kunden und Besucher unserer Homepage, die aktuelle wirtschaftliche Situation auf Grund der Corona-Pandemie veranlasst uns, Sie auf mögliche Auswirkungen auf den Verkauf und den Verkehrswert Ihrer Immobilie hinzuweisen. Es stellt sich auf Grund Kurzarbeit, Liquiditätsengpässen und anderen Einschränkungen die Frage, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die persönlichen finanziellen bzw. wirtschaftlichen Verhältnisse jedes Einzelnen von uns hat, hier insbesondere im Bereich gehaltener Immobilien. In manchen Fällen verschlechtert sich ggf. die Einkommenssituation kurz- und mittelfristig so drastisch, dass Kredite nicht mehr bedient werden können oder im schlimmsten Fall die Immobilie verkauft werden muss. Mit Unterstützung aller an dem „Gesundungsprozess“ Beteiligter wird es gelingen, auch die von Ihnen mit viel Engagement und Kapital geschaffenen Vermögenswerte zu erhalten und zu stärken. Ihre Bank hat Ihre Immobilie mit einem nachhaltigen Beleihungswert abgesichert.
Wir sind überzeugt, dass die schwierige Phase bald überstanden sein wird und dass die bis Anfang dieses Jahres angehaltene Immobilienkonjunktur positiv fortgeführt werden kann. „Geld kommt, Geld geht, die Immobilie bleibt!“ Mit unserer Marktkenntnis über den Immobilienmarkt in Bamberg Stadt und Land sowie unserem Know-how für alle Fragestellungen rund um die Immobilie stehen wir Ihnen gerne – auch in dieser schwierigen Zeit – zur Seite.
Sie finden uns seit 06. April 2020 in unseren neuen Büroräumen in 96052 Bamberg, Laubanger 17 a, Erdgeschoss (Ärzte- und Dienstleistungszentrum); Parkmöglichkeiten sind in ausreichender Zahl auf dem Anwesen vorhanden.
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Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung (Immobilienmakler) Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern,
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
0951 - 2999603
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Dickel-Immobilien Bamberg
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Immobilienangebote
Qualifizierter Mietspiegel 2018
der Stadt Bamberg
Gemeinsam zum Erfolg!
Gilt für freifinanzierten Wohnraum in Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen ab dem 01.01.2018 in der Stadt Bamberg. Er ist nach § 558d BGB qualifiziert und wurde am 29.11.2017 vom Stadtrat der Stadt Bamberg beschlossen.
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Sie finden uns direkt in Bamberg, Laurenzistrasse 22 (oberer Kaulberg - Parken am Laurenziplatz)
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Kooperationen/ Mitgliedschaften/ Qualifikationen
Babenberger
Viertel
Am Bruderwald
Starkenfeldstr.
Gereuth
Altenburg
Sinfonie
Wildensorg
Regnitz
Klinikum
Wunderburg
Inselgebiet
Dom
St. Michaelskirche
Luisenhain
Berggebiet
Martin-
Wiesend-Schule
Main-Donau-
Kanal
Interaktiver Stadtplan mit ausgewählten Referenzobjekten (gehen Sie mit der Maus über die einzelnen Punkte für mehr Informationen).
…kurzer beschreibender Text...
Strassenname =
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Möbliertes Stadtappartement „Gartenfee"
96052 Bamberg, Hallstadter Straße 3 (H 3)
Wohnen in einem Gärtnerhaus des
Weltkulturerbes Bamberg
Julia hat in Düsseldorf über das Institut für Sachverständigenwesen e.V. von Ihre duale Weiterbildung mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen und trägt seit Juli 2019 den Titel „Immobilienbewerter (IfS)“.
Fachkräftenachwuchs im Sachverständigenbereich - Julia Dickel ist seit Juli 2019 „Immobilienbewerter (IfS)“
Michael Dickel wurde zum 07.08.2018 von der IHK Oberfranken Bayreuth für weitere 5 Jahre als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken öffentlich bestellt und vereidigt.
Aktuelle Immobilienangebote
. Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Michael Dickel, Inhaber von DICKEL Immobilien, informiert über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, dessen Kern darin liegt, dass die Käufer- und Verkäuferprovision wechselseitig begrenzt sind. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:
Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Darin legen sie auch die Höhe der zu zahlenden Provision fest, wenn das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung verkauft wird. Auch mit den potenziellen Käufern wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Kern liegt hierbei darin, dass mit den Käufern keine andere Höhe der Provision vereinbart werden kann als mit dem Verkäufer. Die Provisionshöhen müssen identisch sein.
Eine weitere Möglichkeit beinhaltet, dass nur mit dem Verkäufer ein Maklervertrag geschlossen wird, der Makler somit alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers ist. Da aber auch der Käufer einen Vorteil von der Vermittlungsleistung des Maklers hat, kann sich dieser verpflichten, einen Teil der Provision zu übernehmen. Die Höhe des Anteils ist gesetzlich auf maximal 50 Prozent begrenzt. Der Käufer muss dies nur übernehmen, wenn er sich hierzu bereit erklärt hat und der Verkäufer oder Makler nachgewiesen hat, dass der Verkäuferanteil gezahlt wurde.
Letztlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer die Provision alleine zahlt, ohne dass es zu einer Beteiligung durch den Käufer kommt, was das dritte Modell darstellt. Auch in diesem Fall ist der Makler einseitiger Interessensvertreter des Verkäufers.
„Welches Modell das Beste ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es ist aber anzunehmen, dass die Doppeltätigkeit mit der paritätischen Teilung am häufigsten gewählt wird, da sie sich in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten bewährt hat, weil sie am fairsten ist. Schließlich profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von den professionellen Leistungen, die der Makler anbietet“, sagt Michael Dickel.
Dem Gesetzgeber ging es bei der Regelung darum, insbesondere Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu entlasten, sofern es sich bei ihnen um Verbraucher handelt. Aus diesem Grund gilt die Regelung nicht bei Mehrfamilienhäusern, wozu auch Zweifamilienhäuser zählen. Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ebenfalls ausgenommen. Bei diesen Objekten kann sich auch weiterhin der Käufer verpflichten, die Provision alleine oder überwiegend zu übernehmen.
Die Politik sollte es laut Michael Dickel jedoch nicht versäumen, weitere Hürden für den Eigentumserwerb abzubauen: „Für Käufer ist es zweifellos eine Entlastung, wenn sie nun keinesfalls die gesamten Maklerkosten allein tragen müssen. Allerdings würden andere Maßnahmen, etwa die Entfristung des erfolgreichen Baukindergelds, einen deutlich größeren Beitrag zur Eigentumsförderung in Deutschland leisten. Die größte Hürde beim Erwerb von Wohneigentum ist die Grunderwerbsteuer, die gesenkt werden oder für Erstkäufer am besten ganz abgeschafft werden sollte.“
Wiederbestellung zum Sachverständigen
Minuspunkte
Dieser Mietspiegel gilt für freifinanzierten Wohnraum in Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen ab dem 01.01.2018 in der Stadt Bamberg. Er ist nach § 558d BGB qualifiziert und wurde am 29.11.2017 vom Stadtrat der Stadt Bamberg beschlossen.
Plus- und Minuspunkte sind zu summieren. Die durchschnittliche Anzahl von Punkten für freifinanzierte Bamberger Mietwohnungen nach der Bewertungsliste liegt zwischen 1 und 2 Punkten. Auf dieser Basis erfolgt die Einteilung der Mietspiegelspanne in 4 Bereiche:
-1 und weniger Punkte = Einordnung in die untere Hälfte der Differenz zwischen Spannenunterwert und Mittelwert
0 bis 1 Punkte = Einordnung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Spannenunterwert und Mittelwert
2 bis 3 Punkte = Einordnung in die untere Hälfte der Differenz zwischen Mittelwert und Spannenoberwert
4 und mehr Punkte = Einordnung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Mittelwert und Spannenoberwert
Modernisierung der Wohnung nach 2009:
o Wärmedämmung: Außenwanddämmung, Dämmung von Dach/oberster Geschossdecke, Kellerdeckendämmung, Fensteraustausch (alle Fenster) oder/und Austausch des Wärmeerzeugers (z. B. Heizkessel, Gastherme, Anschluss an Fernwärme)
o Erneuerung der Sanitäreinrichtungen
o Erneuerung der Elektroinstallation
o Erneuerung der Fußböden
o Einbau eines Schallschutzes (z. B. Trittschallschutz)
o Veränderung des Grundrisses
Wenn mindestens 2 Maßnahmen in vor 2010 fertiggestellten Wohnungen durchgeführt wurden: +2
Aufzug in Gebäuden mit 5 und weniger Stockwerken +2
Komplette Einbauküche (Herd, Spüle, Schränke und Einbaukühlschrank) +2
Schallschutzfenster vorhanden +1
Bad und WC getrennt oder/und zusätzliches WC in der Wohnung +1
Garten (Alleinige Nutzung durch die Mieterin/den Mieter oder Mitnutzung mit anderen Parteien) +1
Gesundheitseinrichtungen (z. B. Ärzte, Apotheken) bis zu 300 m fußläufig entfernt +1
Öffentliche Einrichtungen (z. B. Schule, Kindergarten, Kultureinrichtungen) bis zu 300 m fußläufig entfernt +1
· Grün- und Freiflächen (z. B. parkähnliche Anlagen) bis zu 300 m fußläufig entfernt +1
Sonstige positive Bemerkungen (Abrundung) +1 bis +3
Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung (Beschluss des Arbeitskreises Mietspiegel, nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels):
Summenbildung auf Basis der einzelnen Punkt
Pluspunkte
Qualifizierter Mietspiegel
Für jedes Feld ist jeweils der Mittelwert (Median) und die 2/3-Spanne für Wohnungen mit Bad und WC angegeben. Für die Felder E1 und F1 können aufgrund der zu geringen Datenbasis keine statistisch belastbaren Aussagen getroffen werden. Bei den mit * gekennzeichneten Feldern liegen weniger als 30 Fälle vor: Hier ist die Aussagekraft eingeschränkt, es sind auch die Mietspannen ähnlicher Wohnungstypen zu beachten.
Einzelöfen oder Etagenheizung mit Brennstoffnachfüllung von Hand -3
Weder Balkon noch Terrasse, Loggia oder Wintergarten vorhanden -1
Keine Gegensprechanlage mit Türöffner -1
Gesundheitseinrichtungen (z. B. Ärzte, Apotheken) mehr als 600 m fußläufig entfernt -1
Öffentliche Einrichtungen (z. B. Schule, Kindergarten, Kultureinrichtungen) mehr als 600 m fußläufig entfernt -1
Grün- und Freiflächen (z. B. parkähnliche Anlagen) mehr als 600 m fußläufig entfernt -1
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Fahrtakt) nur ausreichend bis mangelhaft -1
Hoher Lärmpegel (z. B. Straßen-, Bahn-, Industrielärm usw.) -1
Schlechter Zustand der Fenster -1
Dunkle Wohnung durch zu wenig Lichteinfall -1
Dachschrägen in der Wohnung vorhanden -1
Sonstige negative Bemerkungen (Abrundung) -1 bis -3
Mietspiegel Bamberg 2018
Wir sind überzeugt, dass die schwierige Phase bald überstanden sein wird und dass die bis Anfang dieses Jahres angehaltene Immobilienkonjunktur positiv fortgeführt werden kann. „Geld kommt, Geld geht, die Immobilie bleibt!“ Mit unserer Marktkenntnis über den Immobilienmarkt in Bamberg Stadt und Land sowie unserem Know-how für alle Fragestellungen rund um die Immobilie stehen wir Ihnen gerne – auch in dieser schwierigen Zeit – zur Seite.
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Sehr verehrte Kunden und Besucher unserer Homepage, die aktuelle wirtschaftliche Situation auf Grund der Corona-Pandemie veranlasst uns, Sie auf mögliche Auswirkungen auf den Verkauf und den Verkehrswert Ihrer Immobilie hinzuweisen. Es stellt sich auf Grund Kurzarbeit, Liquiditätsengpässen und anderen Einschränkungen die Frage, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die persönlichen finanziellen bzw. wirtschaftlichen Verhältnisse jedes Einzelnen von uns hat, hier insbesondere im Bereich gehaltener Immobilien. In manchen Fällen verschlechtert sich ggf. die Einkommenssituation kurz- und mittelfristig so drastisch, dass Kredite nicht mehr bedient werden können oder im schlimmsten Fall die Immobilie verkauft werden muss. Mit Unterstützung aller an dem „Gesundungsprozess“ Beteiligter wird es gelingen, auch die von Ihnen mit viel Engagement und Kapital geschaffenen Vermögenswerte zu erhalten und zu stärken. Ihre Bank hat Ihre Immobilie mit einem nachhaltigen Beleihungswert abgesichert.
Durchführung der Wohnungsübergabe mit Protokollierung, Ablesung und Ummeldung der Zählerstände
Bewerbung des Mietobjekts in repräsentativen Immobilienportalen und in regionalen Printmedien
Philosophie
Vorauswahl der Mietinter-essenten mit Bonitätsprüfung bzw. vollständiger Mietercheck
Durchführung von effektiven Besichtigungsterminen
Erstellung von aussagekräftigen Verkaufsexposés mit Objekt-unterlagen (Pläne, Energie-ausweis u.a.)
Leistungen
Erstellung von inhaltsreichen Exposés mit Objektunterlagen (Grundriss, Energieausweis u.a.)
Verkauf
Durchführung überzeugender Besichtigungstermine
Die erste und stärkste Säule in unserem Unternehmen ist die Vermietung und der Verkauf von hochwertigen und anspruchsvollen Immobilien, sowohl zur wohnlichen als auch gewerblichen Nutzung.
Durch mehr als 20 Jahre Berufserfahrung können wir auf unsere Erfahrungswerte und unserem entsprechendem Know-How zurückgreifen und diese bei unserer täglichen Arbeit einsetzen.
So wissen wir auch beispielsweise was eine Bank für die Finanzierung einer Immobilie braucht – hierfür stellen wir Ihnen ein Due-Diligence-Paket mit allen notwendigen Unterlagen zusammen.
Profitieren Sie von unserem fachlichen Wissen im Marktverhalten und Recht, sowie von unserem Allround-Service – bei uns haben Sie ALLES, und zwar aus EINER Hand.
Sie, als Kunde, und Ihre Immobilie stehen bei uns im Mittelpunkt – wir geben uns beste Mühe, damit WIR gemeinsam zum Erfolg kommen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
Nachfolgend unsere Grundprinzipien und unser Selbstverständnis gegenüber Ihnen als Kunden/Klienten, Partner und/oder Auftraggeber:
Komplette Vorbereitung des Mietvertrages samt evtl. Anlagen
Einholung von Selbst-auskünften der Interessenten
Aufstellung der aktuellen Betriebskosten der Immobilie
Vorbereitung des Kaufvertrages unter Einbeziehung des Notars sowie Vereinbarung und Beglei-tung des Notartermins
Bewerbung des Mietobjekts in repräsentativen Immobilien-portalen und in regionalen Printmedien
Bevor das Objekt am Markt präsentiert wird, berechnen wir für Sie fachmännisch den Verkehrswert der Immobilie, damit eine zügige und erfolgreiche Verkaufsabwicklung vonstatten gehen kann
Begleitung der Verkaufsver-handlungen zwischen Verkäufer und Käufer
Vermietung
Mit der Qualifikation von Michael Dickel
als öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grund-
stücken wird die fachkompetente und
besonders qualifizierte Note und
Ausrichtung des Unternehmens unterstrichen und umgesetzt.
Ehrenamtlicher Gutachter und Mitglied im Gutachterausschuss des Landkreises Bamberg
Mitglied im Alumni Immo Freiburg e.V.
Weitere Infos >>
Unternehmen
Mitglied im Haus & Grund Bamberg e.V. vertritt die Interessen der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bamberg e.V.
Die Firma Dickel Makler, Hausverwalter und Immobilienbewertung wurde im Jahr 1993 auf dem 6. Bamberger Hügel „Jakobsberg“ gegründet und feierte im August 2018 ihr 25-jähriges Firmenjubiläum.
Mit dem Neubau des Einfamilienhauses in Stegaurach, OT Hartlanden 1997/98 vergrößerte sich das Unternehmen und mit dem Bauträgerprojekt „Winterbauerhof“ in Bamberg, Laurenzistrasse 22 expandierte der Betrieb weiter und agiert hier seit Dezember 2009 in kernsanierten Gemäuern mit historischem Hintergrund.
Michael Dickel, Geschäftsinhaber und Firmengründer, ist ausgebildeter Kaufmann sowie Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und hat im Jahr 1993 den Titel Immobilienwirt (Diplom-VWA Freiburg) erlangt.
Im Jahr 1996 hat er die Fortbildung zum freien Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten erfolgreich absolviert.
Mit der Qualifikation als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken im Jahr 2013 wird die fachkompetente und besonders qualifizierte Note und Ausrichtung des Unternehmens unterstrichen und umgesetzt.
Von Anfang an steht Ehefrau Bärbel an seiner Seite und erleichtert den Büroablauf mit verschiedenen Aufgaben.
Nachdem die Firma Dickel Immobilien auch ein anerkannter Ausbildungsbetrieb durch die IHK ist, wurde Tochter Julia von 2008 bis 2011 zur Immobilienkauffrau ausgebildet. Von 2012 bis 2014 hat sie sich zur geprüften Immobilienfachwirtin (IHK) und Immobilienwirtin (DIA) berufsbegleitend fortgebildet. In der Zeit von Juni 2016 bis September 2018 war sie zur beruflichen Weiterentwicklung extern beschäftigt und unterstützt das Team wieder seit Oktober 2018 im Sachverständigenbereich. In Düsseldorf hat sie über das Institut für Sachverständigenwesen e.V. von November 2018 bis Juni 2019 eine duale Weiterbildung mit sehr gutem Erfolg abgelegt und trägt seit Juli 2019 den Titel „Immobilienbewerter (IfS)“.
Ebenfalls wurde Sohn Christian von 2013 bis 2016 erfolgreich zum Immobilienkaufmann ausgebildet. Er ist ab 01.08.2016 als Sachbearbeiter im Maklerbereich tätig und erster Ansprechpartner, wenn es um die Vermietung und den Verkauf von Immobilien geht. Derzeit durchläuft er berufsbegleitend die Fortbildung zum Immobilienfachwirt bei der IHK Akademie Mittelfranken.
Jung, dynamisch, frisch – so ist der Leitsatz und das Symbol für unsere tägliche Arbeit auf dem Immobilien- und Bewertungssektor zur Erfüllung der Wünsche unserer Kunden
Von der IHK Oberfranken Bayreuth, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Absolvent der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH
Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
Die Firma Dickel Makler, Hausverwalter und Immobilienbewertung wurde im Jahr 1993 auf dem 6. Bamberger Hügel „Jakobsberg“ gegründet und feierte im August 2018 ihr 25-jähriges Firmenjubiläum.
Mit dem Neubau des Einfamilienhauses in Stegaurach, OT Hartlanden 1997/98 vergrößerte sich das Unternehmen und mit dem Bauträgerprojekt „Winterbauerhof“ in Bamberg, Laurenzistrasse 22 expandierte der Betrieb weiter und agiert hier seit Dezember 2009 in kernsanierten Gemäuern mit historischem Hintergrund.
Michael Dickel, Geschäftsinhaber und Firmengründer, ist ausgebildeter Kaufmann sowie Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und hat im Jahr 1993 den Titel Immobilienwirt (Diplom-VWA Freiburg) erlangt.
Im Jahr 1996 hat er die Fortbildung zum freien Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten erfolgreich absolviert.
Mit der Qualifikation als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken im Jahr 2013 wird die fachkompetente und besonders qualifizierte Note und Ausrichtung des Unternehmens unterstrichen und umgesetzt.
Von Anfang an steht Ehefrau Bärbel an seiner Seite und erleichtert den Büroablauf mit verschiedenen Aufgaben.
Nachdem die Firma Dickel Immobilien auch ein anerkannter Ausbildungsbetrieb durch die IHK ist, wurde Tochter Julia von 2008 bis 2011 zur Immobilienkauffrau ausgebildet. Von 2012 bis 2014 hat sie sich zur geprüften Immobilienfachwirtin (IHK) und Immobilienwirtin (DIA) berufsbegleitend fortgebildet. In der Zeit von Juni 2016 bis September 2018 war sie zur beruflichen Weiterentwicklung extern beschäftigt und unterstützt das Team wieder seit Oktober 2018 im Sachverständigenbereich. In Düsseldorf hat sie über das Institut für Sachverständigenwesen e.V. von November 2018 bis Juni 2019 eine duale Weiterbildung mit sehr gutem Erfolg abgelegt und trägt seit Juli 2019 den Titel „Immobilienbewerter (IfS)“.
Ebenfalls wurde Sohn Christian von 2013 bis 2016 erfolgreich zum Immobilienkaufmann ausgebildet. Er ist ab 01.08.2016 als Sachbearbeiter im Maklerbereich tätig und erster Ansprechpartner, wenn es um die Vermietung und den Verkauf von Immobilien geht. Derzeit durchläuft er berufsbegleitend die Fortbildung zum Immobilienfachwirt bei der IHK Akademie Mittelfranken.
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